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   BFH, 30.11.2009 - III B 50/08   

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https://dejure.org/2009,18125
BFH, 30.11.2009 - III B 50/08 (https://dejure.org/2009,18125)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2009 - III B 50/08 (https://dejure.org/2009,18125)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2009 - III B 50/08 (https://dejure.org/2009,18125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindergeld: Entscheidung des BVerfG keine neue Tatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld im Fall einer Überschreitung des Jahresgrenzbetrages durch das Einkommen des Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst mit Zustellung wirksam; keine neue Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld im Fall einer Überschreitung des Jahresgrenzbetrages durch das Einkommen des Kindes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - III B 50/08
    Einen weiteren Antrag des Klägers vom 13. Juli 2005 auf Kindergeld für das Jahr 2004 unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) lehnte die Familienkasse mit Bescheid vom 30. November 2005 ab, da der Ablehnungsbescheid vom 3. Mai 2005 bestandskräftig geworden sei und die Voraussetzungen für eine Änderung nach §§ 172 ff. der Abgabenordnung (AO) bzw. § 70 Abs. 2 bis 4 EStG nicht vorlägen.

    Er habe die Einspruchsfrist versäumt, da er zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst habe, dass aufgrund der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 112, 164, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 die Sozialversicherungsbeiträge des S von dessen Einkünften und Bezügen abzuziehen seien.

  • BFH, 14.05.2003 - X R 60/01

    Neue Tatsache, § 173 Abs. 1 AO

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - III B 50/08
    Zudem sei die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) zuzulassen, weil das FG von dem Urteil des BFH vom 14. Mai 2003 X R 60/01 (BFH/NV 2003, 1144) abweiche.

    a) Es besteht keine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1144.

  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - III B 50/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats rechtfertigt aber die Rechtswidrigkeit eines Bescheids, die allein auf der unterschiedlichen Auslegung einer Rechtsnorm durch das BVerfG beruht, nicht die Änderung eines bestandskräftigen Bescheids (z.B. Senatsurteil vom 28. Juni 2006 III R 13/06, BFHE 214, 287, BStBl II 2007, 714).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 31/06

    Kindergeld - keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide

    Auszug aus BFH, 30.11.2009 - III B 50/08
    Bei Erlass des Ablehnungsbescheids am 3. Mai 2005 war der Beschluss den Beteiligten aber noch nicht bekannt gegeben (Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 31/06, BFH/NV 2007, 392) und damit noch nicht "in der Welt".
  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - 3 K 149/12

    Keine Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide wegen rückwirkender

    Im Übrigen sind in zeitlicher Hinsicht sowohl der BVerfG-Beschluss in BVerfGE 126, 268, BFH/NV 2010, 1767 als auch § 52 Abs. 12 Satz 9 EStG erst nach Erlass der Bescheide vom 10. Juli 2008 und 4. August 2008 ergangen, so dass sie auch deshalb nicht zu einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2009 III B 50/08, BFH/NV 2010, 644 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. Oktober 2006 III R 31/06, BFH/NV 2007, 392).
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